Schulordnung

Die Schulregeln

Unsere 5 Grundregeln an der GGS Oedt:

Jede Person in der Schule hat das Recht

  • auf einen respektvollen Umgang
  • sich sicher zu fühlen
  • auf ungestörtes Lernen und Arbeiten
  • auf sorgfältigen Umgang mit seinem Eigentum
  • auf einen sauberen Lern- und Lebensraum

Daraus ergeben sich die

Regeln des Zusammenlebens an der GGS Oedt

          Vor dem Unterricht

  • Falls ich zur Schule gebracht werde, verabschiede ich mich vor dem Schulgelände/ vor der Eingangstür von meinen Eltern, betrete das Schulgebäude (Jahrgang 1+2 durch den Haupteingang, Jahrgang 3+4 durch den Seiteneingang), wenn die Aufsicht die Tür aufschließt und gehe direkt zu meinem Klassenraum.
  • Ich hänge Jacke und Sportbeutel an die Garderobe. Die Straßenschuhe stelle ich ordentlich an ihren Platz und ziehe meine Hausschuhe an.
  • Bis der Unterricht beginnt, beschäftige ich mich leise im Klassenraum.

    Während des Unterrichts

Jede Klassenlehrerin/ jeder Klassenlehrer formuliert zusammen mit den Kindern der Klasse die bedeutsamen Klassenregeln und achtet auf deren Einhaltung. Dadurch, dass Lerngruppen eine sehr unterschiedliche Dynamik entwickeln können, sind oftmals auch ganz verschiedene Regeln und Absprachen notwendig.
Die Klassenregeln werden in der Klasse ausgehängt und sind ebenfalls Teil der Schulordnung. Sie gelten für Kinder und Erwachsene.

           Während der Pausen

  • Ich gehe zügig nach draußen.
  • Ich bleibe auf dem Schulgelände.
  • Zum Ballspielen benutze ich in den vereinbarten Pausen nur einen Softball, um keinen anderen zu verletzen. Bei nassem Schulhof bleibt der Ball im Klassenraum.
  • An den Spielgeräten wechseln wir uns ab.
  • Ich achte darauf, dass ich keinen durch Worte und Taten verletze. Ich schlage nicht. Ich schubse nicht. Ich ärgere oder beleidige niemanden.
  • Ich achte auf die Pflanzen, zertrampele nichts und reiße nichts ab.
  • Ich nutze die Toiletten nicht als Aufenthaltsraum oder Spielplatz.
  • Beim Klingeln gehe ich sofort ruhig ins Gebäude, ohne andere Kinder zu schubsen oder zur Seite zu drängen. In Jahrgang 1+2 nutze ich den Haupteingang, in Jahrgang 3+4 gehe ich durch den Seiteneingang.
  • Während einer Regenpause beschäftige ich mich ruhig in meinem Klassenraum oder im Flurbereich davor.

    Nach dem Unterricht
  • Ich stelle meinen Stuhl leise hoch und achte darauf, dass der Arbeitsplatz, die Klasse und die Garderobe sauber und ordentlich sind. Danach verlasse ich sofort das Schulgebäude und gehe nach Hause oder in die OGS/ Betreuung. Wer mich abholt, wartet vor dem Schulgelände/ dem Schuleingang.
  • Meine LernzeitPlus-Aufgaben fertige ich regelmäßig und ordentlich an. Dazu gehören auch das Packen des Tornisters für den nächsten Tag und die Überprüfung des Etuis auf Vollständigkeit.

    Im Gebäude/ auf dem Schulgelände
  • Ich bewege mich im Gebäude und auf den Treppen leise und langsam.
  • Ich werfe keine Gegenstände die Treppe runter.
  • Ich achte auf Sauberkeit.

    Was tue ich, wenn es doch einmal schwierig wird?
  • Ich bleibe ruhig und lasse mich nicht provozieren.
  • Ich spreche mit dem Anderen und schlage nicht.
  • Ich wende die STOPP-Regel an (falls schon bekannt).
  • Ich hole einen Erwachsenen zur Hilfe.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte? Dann tritt folgender Stufenplan in Kraft:

Werden die Grundregeln eines friedlichen, geordneten Schullebens und störungsfreien Unterrichts nicht eingehalten, tritt folgender Stufenplan in Kraft:

  1. Stufe: freundliche Ermahnung durch die jeweilige Lehrkraft oder Erzieherin und Erinnerung an die Regeln
  2. Stufe: deutliche Ermahnung durch die jeweilige Lehrkraft oder Erzieherin und erzieherische Maßnahme
  • Ich entschuldige mich ehrlich bei dem Anderen.
  • Ich bringe das wieder in Ordnung, was ich kaputt gemacht habe.
  • Ich tue etwas Gutes für die Schulgemeinschaft: z.B. Müll einsammeln, Garderobe aufräumen, Schulhof fegen usw.
  • Ich erledige eine Extraaufgabe.
  • Ich fülle einen Rückkehrplan aus.
  • Ich bleibe, nach Absprache mit meinen Eltern, eine Stunde länger.
  • Ich verbringe eine gewisse Zeit in einer anderen Klasse.
  • Ich bleibe in einer/mehreren Pause(n) unter Aufsicht im Ruheraum.
  • Wenn ich mich oder andere gefährde, müssen meine Eltern mich sofort aus der Schule abholen. Das Gleiche gilt, wenn ich den Unterrichtsverlauf massiv behindere.
  • Wenn ich Gewalt anwende, geht es sofort mindestens bei Stufe 3 los.
  1. Stufe: SchülerIn bearbeitet einen gelben Rückkehrplan. Gespräch mit Lehrkraft, Erzieherin und SchülerIn. Benachrichtigung der Eltern durch Brief der Klassenlehrkraft.
  2. Stufe: SchülerIn bearbeitet einen orangen Rückkehrplan. Gespräch mit Lehrkraft /Erzieherin, SchülerIn und Eltern. Schriftliche Einladung durch die Klassenlehrkraft per Brief.
  3. Stufe: SchülerIn bearbeitet einen roten Rückkehrplan. Schriftliche Einladung zu einem Gespräch durch Schulleitung, Gespräch mit Lehrkraft, Eltern, SchülerIn und Schulleiterin.
  4. Stufe: Zeigen alle bisher aufgelisteten Schritte keinen Erfolg, entscheidet die

Schulleiterin ggf. nach Einberufung einer Klassenkonferenz über die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen.

Ordnungsmaßnahmen nach §53 Abs.3 SchulG des Landes NRW sind:

  1. der schriftliche Verweis
  2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe
  3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen
  4. die Androhung der Entlassung von der Schule
  5. die Entlassung von der Schule
  6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes
  7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes

Die Ordnungsmaßnahmen 1-5 obliegen der Entscheidung der Schule, die Ordnungsmaßnahmen 6 und 7 werden von der oberen Schulaufsichtsbehörde (für die GGS Oedt die Bezirksregierung Düsseldorf) verfügt.

Durch die klaren Regeln des Zusammenlebens und einheitlichen Konsequenzen möchten wir erreichen, dass es in Zukunft seltener zu Regelverstößen kommt und alle Kinder friedlich an der GGS Oedt lernen und spielen können.  Dabei ist auch die Mitarbeit der Eltern/Erziehungsberechtigten von größter Bedeutung! Die Postmappe des Kindes sollte täglich kontrolliert werden. Mögliche Rückkehrpläne sind zu Hause zu besprechen und zu unterzeichnen.

Selbstverständlich sollten die Kinder, die sich (fast) immer toll an unsere Regeln halten, auch zu Hause für ihr positives Verhalten gelobt werden.

 

Wesentlicher Bestandteil unserer Schulordnung ist die gemeinsame Lern- und Erziehungsvereinbarung. 

Wir, die Schüler, Eltern und Lehrer wollen alle ein erfolgreiches Lernen und eine gute Zusammenarbeit. Diese Vereinbarung möchte mit wenigen Regeln für jeden deutlich machen, dass wir gleichberechtigt sind, uns respektieren und rücksichtsvoll miteinander umgehen.

Als Schüler(in) verpflichte ich mich:
  • Anderen Kindern und Erwachsenen friedlich, freundlich, verständlich und rücksichtsvoll zu begegnen.
  • Anderen Kindern zu helfen und niemanden beim Lernen und Spielen auszuschließen.
  • Pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
  • Die Aufgaben in der Schule und die Hausaufgaben regelmäßig zu erledigen und alle notwendigen Materialien mitzubringen.
  • Geliehene Materialien sorgfältig zu behandeln.
  • Auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.
  • Die Toilette sauber und ordentlich zu verlassen.
  • Die Schul- und Klassenregeln zu beachten
Als Eltern/Erziehungsberechtigte verpflichten wir uns:
  • Die schulische Entwicklung unseres Kindes aktiv zu begleiten und die Lehrer(innen) bei Ihrer Arbeit zu unterstützen.
  • Die Erziehungsarbeit der Schule mitzutragen und eine positive Grundeinstellung zur Schule zu fördern.
  • Dafür zu sorgen, dass unser Kind regelmäßig und pünktlich, mit den notwendigen Lernmittel ausgestattet, in der Schule erscheint.
  • Den Planer/das Mitteilungsheft/Elternbriefe regelmäßig zu kontrollieren/lesen und die sorgfältige Anfertigung der Hausaufgaben zu fördern.
  • Die schulische Entwicklung unseres Kindes kontinuierlich mit Interesse zu begleiten und zu unterstützen und an Veranstaltungen wie  Klassenpflegschaftsabenden und Elternsprechtagen regelmäßig teilzunehmen.
  • Die Kinder mit einem ausgewogenen und gesunden Frühstück zu versorgen.
  • Für die Lehrerinnen und Lehrer ansprechbar zu sein.
  • Dafür zu sorgen, dass unser Kind an allen schulischen Veranstaltungen teilnimmt.
Als Lehrer(innen) verpflichten wir uns:
  • Die Schüler(innen) fair und gerecht zu behandeln und zu bewerten.
  • Den Schüler(innen) kompetente und verständnisvolle Gesprächspartner zu sein.
  • Die Schüler(innen) pädagogisch zu begleiten und fachlich zu fördern, gemäß ihrer individuellen Fähigkeiten.
  • Mit den Eltern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und ihnen Beratung und Hilfe anzubieten.
  • Bei Auffälligkeiten im Lern- und Verhaltensbereich uns zeitnah und rechtzeitig mit den Eltern in Verbindung zu setzen und gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.
  • Die Einhaltung der Schul- und Klassenregeln einzufordern.
  • Den Unterricht gut vorzubereiten und entsprechend zu gestalten.
  • Den Unterricht pünktlich zu beginnen.