Leistungsbewertung
Erklärung zu den Rasterzeugnissen der GGS Oedt
An der GGS Oedt gelten folgende Regelungen zur Noten-/Zeugnisgebung:
1./2. Schuljahr keine Noten! Rasterzeugnisse jeweils am Ende des Schuljahres
3. Schuljahr mit Noten und Raster; Zeugnisse im Halbjahr und am Ende des Schuljahres
4. Schuljahr nur Noten und im Halbjahr eine begründete Empfehlung in Rasterform für die weiterführenden Schulen; im 2. Halbjahr nur noch Noten
Was ist „Leistung“?
In jedem Unterrichtsfach bilden alle mündlichen, praktischen und schriftlichen Beiträge, die die Kinder erbringen, die Beurteilungsgrundlage. Dabei werden aber nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet.
Sowohl Einzelleistungen als auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen werden bei der Beurteilung berücksichtigt.
§ 48 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW regelt die zu vergebenden Noten und deren Bedeutung bei der Bewertung von Leistungen:
- sehr gut (1) Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
- gut (2) Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
- befriedigend (3) Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
- ausreichend (4) Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
- mangelhaft (5) Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
- ungenügend (6) Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Bemerkungsfelder:
Zusätzlich zu den schon vorgegebenen Rasterkriterien können die Lehrkräfte noch weitere Bemerkungen zu den jeweiligen Fächern sowie zum Arbeits- und Sozialverhalten in die Bemerkungsfelder eintragen, wodurch auch andere Lernbereiche zusätzlich oder vorgegebene Lernbereiche noch differenzierter beschrieben werden können. Es ermöglicht den Lehrkräften auch, individuelle Lernentwicklungen oder besondere Leistungen besonders hervorzuheben.
Nicht ausgefüllte Zeilen im Rasterzeugnis können folgende Bedeutung haben:
- Die Note wird ausgesetzt (z.B. bei einer diagnostizierten Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)) oder ein bestimmter Teilbereich des Faches kann noch nicht benotet werden (z. B. keine/ wenige Deutschkenntnisse bei Seiteneinsteigern).
- Ein bestimmter Teilbereich wird erst im 2. Halbjahr im Unterricht behandelt.
- Die Leistung konnte bei dem Kind nicht beobachtet werden (z.B. längere Krankheit / Abwesenheit, Seiteneinsteiger).
(Konferenzbeschluss vom 15.02.2016)
Zur Visualisierung des erreichten Leistungsniveaus bei Lernstandüberprüfungen ohne Noten wird in allen Jahrgängen die Zielscheibe mit entsprechenden Markierungen und Kommentaren eingesetzt – in den Jahrgängen 3/4 fünfstufig, in den Jahrgängen 1/2 vierstufig, da hier explizit eine direkte Übersetzung in Notenstufen vermieden werden soll.
Mit Hilfe dieser graphischen Darstellung wird eine aussagekräftige und eindeutige Bewertung außerhalb der Notenskala ermöglicht.
Sie ist eingängig, selbsterklärend und kann nach geraumer Zeit auch von Schülerinnen und Schülern selbst zur Visualisierung ihrer Selbsteinschätzung angewandt werden.
Abstufung und Prozentränge für Jahrgang 1 und 2
Folgende Grafik wird fortan als feststehendes Bild zur Bewertung von Lernstandüberprüfungen ohne Benotung in den Jahrgängen 1 und 2 genutzt:
Abstufung und Prozentränge für Jahrgang 3 und 4
Folgende Grafik wird fortan als feststehendes Bild zur Bewertung von Lernstandüberprüfungen ohne Benotung in den Jahrgängen 3 und 4 genutzt:
Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen die Ergänzung eines weiteren individuellen Kommentars jederzeit möglich.
Dieser Beschluss wurde verbindlich von der Lehrerkonferenz verabschiedet.